Kodak kurz vor der Insolvenz

19.000 Mitarbeiter des Foto-Pioniers müssen um ihren Arbeitsplatz bangen. Laut „Wall Street Journal“ bereitet sich der Kodak-Konzern bereits auf die Insolvenz vor. Noch in diesem Monat könnte die US-Markenikone nach dem „Chapter 11“ des Insolvenzrechts Gläubigerschutz beantragen. Die Aktie stürzte im freien Fall auf 47 Cents ab. Die New Yorker Börse droht Kodak mit dem Rauswurf.

Kodak, der Weltmarke, die bis 2004 beinhahe ein Dreiviertel-Jahrhundert im Leitindex Dow Jones vertreten war, droht das Verschwinden in der Versenkung. Der Foto-Konzern könnte sich retten, wenn es ihm gelingt, seine 1.100 Patente auf dem Weltmarkt zu verkaufen, doch daran arbeitet das Management schon seit Monaten – bisher ohne Erfolg. Am Ende würden die Patente am Ende über eine Auktion innerhalb des Insolvenzverfahrens verkauft, hiess es.

Die Umstellung von traditioneller auf Digitalfotografie hat Kodak nicht verkraftet, hinkt weit hinter der Konkurrenz hinterher. Konzernchef Antonio Pérez versucht seit Jahren, das 130 Jahre alte Unternehmen neu auszurichten, doch die Geldreserven schrumpfen bedrohlich.
Kodak hat die Fotografie geprägt wie kaum ein anderes Unternehmen, verpasste aber den Umstieg auf das digitale Zeitalter.

Die in letzter Zeit ohnehin stark gesunkene Kodak-Aktie schmolz angesichts der Insolvenz-Gerüchte wie Schnee in der Sonne auf ein neues Rekord-Tief von 47 US-Cents. Das könnte jetzt zum Ausschluss aus der New Yorker Börse führen, weil solche „Penny Stocks“, die länger unter einem Dollar dahin vegetieren, von der Nyse nur begrenzt geduldet werden.

Die deutsche Kodak-Zentrale in Stuttgart versichert, eine Insolvenz der Muttergesellschaft sei „losgelöst von den Landestöchtern zu betrachten“, die Kunden müssten sich vorerst keine Sorgen um Material-Nachschub machen. Doch ob die Situation wirklich mit dem Fall General Motors und Opel vergleichbar ist, muss sich erst noch herausstellen.

2 Kommentare zu “Kodak kurz vor der Insolvenz

  1. Noch in diesem Monat könnte die US-Markenikone nach dem „Chapter 11″ des Insolvenzrechts Gläubigerschutz beantragen.

    Häufig müssen die Anteilseigner des insolventen Unternehmens nach Abschluss der Insolvenz entschädigungslos auf ihre Rechte am Unternehmen verzichten, da das Gericht alle Altverbindlichkeiten des Unternehmens und Rechte an ihm aufhebt

    So kann man auch enteignen und sich gesundstoßen. Dazu die Entlassungen… „Saubere Arbeit.“

    • uhupardo sagt:

      Insolvenz, Ballast abstossen (weder Rechnungen noch die erworbenen Rechte der Arbeitnehmer bezahlen) und dann in Ruhe weitermachen – als gehörte das nicht längst zum Unternehmer-Instumentarium. Si, si …

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