Spanische Börse verbietet Leerverkäufe bis Ende Oktober

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Spaniens Börse hat heute Leerverkäufe untersagt, ab sofort und für die nächsten drei Monate bis zum 23. Oktober, um die „Volatilität des Marktes“ zu beschränken. Diese Art von Luftpapieren des Kasino-Kapitalismus wird, ähnlich wie die Derivate, besonders gern von Hedge Fonds eingesetzt. Dahinter steht die heutige Äusserung ausgerechnet des spanischen Wirtschaftsministers Luis de Guindos – wohlgemerkt früher Chief Executive Officer von Lehman Brothers in Spanien und Portugal -, man müsse jetzt etwas gegen die „Irrationalität“ und die „extreme Nervosität“ der Märkte tun.

Nachdem heute die Börse um 5,44 Prozent in den Keller gerauscht war, mit den Bankenwerten an der Spitze der roten Zahlen, beeilte sich die Börsenaufsicht, die Leerverkäufe mit sofortiger Wirkung zu verbieten. Das war bereits im vergangenen August passiert, allerdings wurde das Verbot im Februar wieder aufgehoben. Prompt erholte sich die Börse im Tagesverlauf und schloss mit einem Minus von nur noch 1,1 Prozent und den Banken in den schwarzen Zahlen. Die Risikoprämie allerdings verharrte weit über 600 Punkten und die Zinsen deutlich über sieben Prozent, weil die Angst der Anleger vor der „Rettung“ Spaniens wächst.

Kurz bevor das Verbot der Leerverkäufe in Madrid bekannt gegeben wurde, hatte schon Italien eine solche Massnahme verkündet, allerdings zunächst auf eine Woche begrenzt. Nur nicht zu lange verbieten die Zockerei, könnte die Märkte nervös machen.

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Man kann auch drüber lachen, wenn man noch kann …

7 Kommentare zu “Spanische Börse verbietet Leerverkäufe bis Ende Oktober

  1. fischi sagt:

    Das Programm von Schmickler lief gerade auf 3sat.
    Der 2.Teil übrigens in einer Woche.
    Ich frag mich bloss, was den Wirtschaftsminister umtreibt, die Frage, ob Spanien unter den Rettungsschirm muß, zu verneinen.

    • uhupardo sagt:

      Rajoy hatte eine MwSt.-Erhöhung kategorisch ausgeschlossen und hat die MwSt. dramatisch erhöht.
      Rajoy hat die Bankenrettung kategorisch ausgesclossen und sie dann beantragt.

      Warum sollte De Guindos nicht einen Rettungsschirm kategorisch ausschliessen und ihn (Mitte September spätestens) beantragen?

  2. geno sagt:

    Die Gerüchte verhärten sich, dass Spanien wohl bald zur Peseta zurückkehren wird. Dies hat den großen Vorteil, dass man beliebig abwerten kann und dass sich die Preise in Spanien wieder den Realitäten anpassen können. Bedeutet, dass auf den großen spanischen Immobilienmarkt eine weitere Preisbereinigung zukommen wird und sich die Immobilien dann durch den Spread von der schwachen Peseta zu einem starken Euro zu wirklichen Schnäppchenpreisen erwerben lassen. Auch wird der Tourismussektor explodieren, denn endlich kann man wieder zu bezahlbaren Konditionen in seinem Lieblingsland Urlaub machen. Auch hier stehen Hotels, Ferienwohnungen etc.. günstig zur Übernahme bereit. Aber auch Mietwagenfirmen, Tourismusfirmen aller Art werden wieder einen Boom erleben und Arbeitsplätze schaffen können.
    http://genoland.wordpress.com/2012/07/24/spanien-kommt-peseta-zuruck/

    • fischi sagt:

      Der Tag wird bestimmt kommen aber dazu ist Spanien noch nicht genug zerlegt.
      Wenn das spanische Volk es nicht schafft sich von ihren Peinigern zu befreien und der Welt zu zeigen was man mit solchen Verbrechern macht, habe ich die Befürchtung das geht aus wie Griechenland.
      Macht doch mal den Ballermann dicht.

  3. Henriette sagt:

    Interessante Sache!

  4. Ich verstehe das Problem mit Leerverkäufen nicht. Es muß ja keiner kaufen.
    Wenn man ein neues Auto bestellt, ist es auch ein „Leerverkauf“, weil es zum Zeitpunkt des Kaufvertrages noch nicht existiert. Das gleiche gilt beim Kauf von Passagierflugzeugen, Raumfähren und Autobahnteilstücken.

    • uhupardo sagt:

      „Ich verstehe das Problem mit Leerverkäufen nicht.“

      Das ist eher normal, geht vielen so.

      „Wenn man ein neues Auto bestellt, ist es auch ein “Leerverkauf”, weil es zum Zeitpunkt des Kaufvertrages noch nicht existiert.“

      Sehr gutes Beispiel mit dem neuen Auto! Ist ungefähr dasselbe wie das hier oder?
      „Durch eine Wertpapierleihe (korrekt: Sachdarlehen) wird der Leerverkäufer im juristischen Sinn Eigentümer des geliehenen Wertpapiers. Ein Leerverkauf definiert sich jedoch nicht an dem juristischen Eigentum oder Nichteigentum des leer verkauften Wertes. Vielmehr ist die wirtschaftliche Betrachtungsweise ausschlaggebend, ob durch den Verkauf eine Shortposition entsteht, das heißt, ob der Verkäufer durch die Transaktion wirtschaftlich von einem Preisrückgang des verkauften Wertes profitiert. Zur Rückführung der Leihe beziehungsweise des Pensionsgeschäftes muss der Leerverkäufer den verkauften Wert zu einem zukünftigen Zeitpunkt zurückkaufen. Ist der Preis des Wertes bis dahin gefallen, muss der Verkäufer einen geringeren Preis als den zahlen, den er bei dem Verkauf erzielt hat, und erzielt somit einen Gewinn. Ist der Preis dagegen gestiegen, macht der Verkäufer einen Verlust, da er sich zu einem höheren Preis eindecken muss.“

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