Zunächst sei klar gestellt, worum es hier nicht geht: Es geht nicht um Kirchensteuern. Auch nicht um staatliche Zuschüsse für kirchliche Kindergärten, Krankenhäuser, Pflegestationen oder Seelsorger in Justizvollzugsanstalten. All das wird gesondert geregelt, woanders abgerechnet, und all das wird auch gesondert vergütet. Um all das geht es hier eben nicht! Es geht um zusätzliche 460 Millionen Euro, die die deutschen Länder der Kirche Jahr für Jahr zusätzlich zu alledem überweisen.
Und wofür? – Es handelt sich um Entschädigungen. Entschädigungen für Enteignungen, die 200 Jahre zurückliegen und durch die man versucht hat, nach dem sogenannten Reichsdeputationshauptschluss von 1803 Rechtsfrieden zu schaffen. Seitdem zahlen die Länder Jahr für Jahr pauschalierte Summen für Personalkosten und Baulasten an die Kirchen: Alle Bundesländer zusammen 460 Millionen Euro – jedes Jahr aufs Neue. Schon während der Verhandlungen über die Weimarer Reichsverfassung gab es in der Gesellschaft einen großen Konsens darüber, dass mit diesen Zahlungen Schluss gemacht werden sollte.
In der Konsequenz wurde in der Weimarer Verfassung ein doppelter Verfassungsauftrag mit zwei Adressaten festgeschrieben: Erstens sollten die Länder durch Landesgesetzgebung die Staatsleistungen ablösen. Zweitens wurde das Reich bzw. später der Bund verpflichtet, ein Grundsätzegesetz zu erlassen, damit diese Ablösung nach einheitlichen Regeln stattfinden kann. Dieser Verfassungsauftrag wurde später unverändert in das Grundgesetz übernommen. Zwischensumme: doppelter Verfassungsauftrag mit zwei Adressaten, das heißt, die Länder sind verpflichtet, Gesetze zu erlassen; sie können ihrer Verpflichtung aber erst dann nachkommen, wenn zuvor der Bund seine Verpflichtung erfüllt hat, indem er besagtes Grundsätzegesetz erlässt.
Dieser Verfassungsauftrag ist jetzt über 90 Jahre alt. Nun könnte man fragen: Wo ist denn dieses Gesetz des Bundes? ‑ Antwort: Es gibt kein Gesetz. Es gibt auch keine Initiative der Bundesregierung, so ein Gesetz auf den Weg zu bringen. Deswegen hat die Linke bei der Bundesregierung angefragt, was sie zu tun gedenkt, um diesen Zustand zu beenden. Die schriftliche Antwort der Bundesregierung: Erstens. Ja, es gibt diesen Verfassungsauftrag. Zweitens. Ja, wir wissen, er ist noch nicht erfüllt. Drittens. Wir gedenken nicht, irgendetwas zu tun; es gibt keinen Handlungsbedarf.
Deswegen hat die Linke nun einen Gesetzentwurf eingebracht, der in der Summe folgendes besagt: Die Länder zahlen das Zehnfache eines Jahresbetrages als Ablösesumme. Ablasshandel einmal anders. Sie können das auf einen Schlag tun oder über einen Zeitraum von maximal 20 Jahren strecken. In 20 Jahren, also 2033, hätten die Länder 230 Jahre lang Staatsleistungen an die Kirchen gezahlt, ein Relikt aus dem vorvorigen Jahrhundert. Der Verfassungsauftrag, der sagt, das müsse beendet werden, wäre dann auch schon 114 Jahre alt. Damit soll dann aber endgültig Schluss sein mit den Zahlungen.
Dagegen protestieren jetzt – dreimal dürfen Sie raten – die Kirche und die Union. Man könne doch nicht jemandem, der seit 200 Jahren ein Grundstück besitzt, „einfach sagen das nehmen wir dir jetzt weg“, entrüstet sich Ursula von der Leyen. – Kann man nicht? Nach 200 Jahren Staatsleistungen und zehnfacher Abfindung – was der Kirche natürlich zu wenig ist -, kann man so etwas nicht beenden und die Länder, die fast alle pleite sind, wenigstens von diesen 460 Millionen Euro entlasten? Nein, wahrscheinlich kann man es faktisch wirklich nicht, wie sich diese Woche im Bundestag fast sicher herausstellen dürfte.
Bleiben Sie wachsam!
Nichts außergewöhnliches in D.
Das Volk will abGEZockt werden.
Das erkennt man daran, dass niemand etwas dagegen unternimmt.
Tages(Lügen)schau, Bier und Chips vor der Glotze und (fast) alle sind zufrieden.
Das böse Erwachen kommt aber auch bald. Spätestens, wenn der Gang zur Wahlurne im September abgeschlossen wurde. Eine Protestwahl der AfD wird auch nichts mehr ändern.
Der Zug ist bereits abgefahren.
So ist es
Für eine konsequente Trennung von Kirche und Staat !
Dann könnte man auch die konsequente Trennung von gut und böse fordern? Die Kirche ist brauchbares (Geld) Mittel oder wenn die Politik versagt und kommt mit Parolen, „die Armen werden ärmer und die Reichen immer reicher“ daher und trotzdem oder gerade weil wir nicht mehr Papst sind ist die Kirche als Institution in Deutschland gar nicht mehr wegzudenken, die plötzlich geschlossenen Kindergärten als ein Beispiel, oder die Suppenküchen der Zukunft als ein weiteres, wären so schnell nicht zu ersetzen. Aber dieser 200 Jahre andauernde Geldsegen über Steuern, die Bundesbank behält ja 90% ihrer Gewinne aus dem Jahr 2012 selber ein und möglich macht es ein Gesetz, welches sie vermutlich selbst geschrieben haben, ist schon ein Stück aus dem Tollhaus und ich finde es Bemerkenswert das Uhupardo an allem dran ist, das kann sich nur um Leistung aus Leidenschaft handeln?, weiter so!
Ich glaube sie sind da einem großem Märchen aufgesessen.
Fast alles was die Kirche als gute Taten macht, seien es Kindergärten, Krankenhäuser usw. zahlt fast zu 100% der Staat.
Und zwar extra zu der Summe um was es hier geht.
Lesen Sie dazu:
https://uhupardo.wordpress.com/2012/11/27/objektiver-tatbestand-ehebruch-wo-kirche-draufsteht-ist-nur-staat-drin/
Die Trennung von Gut und Böse hatte ich schon gefordert, fangen wie mal bei A wie die Agenda2010 der SPD Regierung an, das die Kirchen und Caritas die größten Arbeitgeber in Deutschland sind muss ich kurz erwähnen, denn dann macht es auch Sinn warum jedes Gemeinnütziges Unternehmen für jeden 1 Euro Jobber der beschäftigt wird, noch zusätzlich ca. 500 Euro Verwaltungsgebühren vom Steuerzahler erhält, begründet wird dieses mit dem höheren Aufwand der entsteht wenn die Ehrenamtlichen abgestellt und stattdessen 1 Euro Jobber eingestellt werden.
„Problematisch wäre es vor allem, wenn Träger keine Ehrenamtlichen mehr haben wollten, sondern nur auf die Verwaltungskosten der Ein-Euro-Jobs schauen, die von der Bundesagentur erstattet werden. Wir in der Diakonie werden das auf keinen Fall tun“
Sagt der Präsident des Diakonischen Werkes der Evangelischen Kirche in Deutschland, Dr. Jürgen Gohde, in einem Interview mit der Frankfurter Rundschau vom 30.12.2004, und weiter:
„seine Organisation werde mehr als 20.000 Ein-Euro-Jobs anbieten.“
Das wären bei – 20000 – Ein Euro-Jobbern, Einnahmen für Verwaltungskosten in Höhe von 10 Millionen Euro im Monat, fordern wir einfach Gut und Böse zu trennen?
Einigkeit („Mach Du sie dumm, ich halt sie arm.“) und Recht(„sstaatlichkeit“) und Freiheit(sberaubung) – du bist Deutschland!
Traue nie einem Pfaffen über den Weg ….