Hoeness verklagt Staatsanwaltschaft … nicht

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Ein Gastkommentar von Blend

Das Ex-Denkmal hat die Staatsanwaltschaft gar nicht verklagt. Die Klage kommt von einer Münchner Kanzlei ohne jegliches Mandat vom FC-Bayern-Präsidenten, die damit einen Krieg mit der Staatsanwaltschaft anfangen will … und der Papst kauft sein Doppelbett bei Ikea.

Gestern ging es durch die Presse, angeschoben von einer dpa-Meldung: Eine Münchner Anwaltskanzlei strengt im Auftrag von Uli Hoeness eine Klage gegen unbekannte Beamte der Staatsanwaltschaft München an. Weil die Selbstanzeige öffentlich wurde, sei das Steuergeheimnis verletzt, wie aus einer Mitteilung der Anwälte am Montag hervorging. Heute dann die Kehrtwende und das postwendende Dementi in der Tagespresse: Nicht Hoeness habe die Strafanzeige gestellt sondern die Anwaltskanzlei aus eigenem Antrieb und ohne Mandat des ehemaligen Idols.

Die Anwälte begründeten ihre Strafanzeige so: „Wir beobachten schon seit einiger Zeit mit Sorge, dass in manchen Teilen der Staatsanwaltschaften das Selbstverständnis, die objektivste Behörde der Welt zu sein, von dem Wunsch verdrängt zu werden scheint, parteiische Strafverfolgung nach US-amerikanischem Vorbild zu betreiben.“ – Oder anders formuliert: Eine Münchner Anwaltskanzlei, deren Rechtsanwälte jeden Tag in der bayerischen Hauptstadt an Prozessen teilnehmen, schicken der Staatsanwaltschaft derselben bayerischen Hauptstadt aus eigenem Antrieb und ohne Not eine Kriegserklärung ohne jedes Mandat; ja, ohne sogar Rücksprache mit demjenigen zu halten, gegen den die Staatsanwaltschaft ermittelt, um festzustellen, ob er mit seiner Selbstanzeige die Bedingungen für Straffreiheit erfüllt hat.

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Es gibt alles auf dieser Welt. Auch Anwaltskanzleien, die mal eben eine Klage anschieben, um ihren Namen gedruckt zu sehen und auf solche Art und Weise Werbung für sich zu machen. Aber nicht ausgerechnet gegen die Staatsanwaltschaft in der Stadt, in der sie auch in Zukunft jeden Tag dem Staatsanwalt ins dann noch viel grimmiger blickende Auge schauen müssen. Profilierung von Anwälten ist etwas anderes als der Selbstmord einer Kanzlei.

Viel wahrscheinlicher ist etwas anderes. Erinnern Sie sich an das breit grinsende Lob „Gut recherchiert!“ zum Journalisten im Transfer-Fall Götze? Dort wie hier praktiziert jemand die beliebte Methode „Stein werfen und die Hand verstecken“. Die Anwaltskanzlei behauptet öffentlich, aus eigenem Antrieb zu handeln und keinerlei Auftrag von Hoeness zu haben. Das soll ihr wirtschaftlicher Schaden nicht sein, darf man getrost annehmen. Hoeness hingegen beweist erneut deutlich „falta de cojones“, wie man in Spanien sagen würde, und dass ihm absolut jedes Mittel recht ist.

Oder wie ein Bayern-Fan im TV sagte, als er danach gefragt wurde, ob er nach der Steuer-Affaire immer noch zu seinem Präsidenten halte: „Na klar, der ist wenigstens ehrlich!“

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8 Kommentare zu “Hoeness verklagt Staatsanwaltschaft … nicht

  1. Alex Lorenz sagt:

    Reine Spekulation, die auf der Annahme basiert, dass die betreffende Kanzlei in irgend einer Form von der Staatsanwaltschaft abhängig ist. Ist sie aber nicht; erst recht nicht, wenn’s gar keine Strafrechtskanzlei ist. Zudem wurde die StA nicht „verklagt“, sondern angezeigt.

    Kann durchaus sein, dass das der Wurst-Uli selber war, aber andererseits bringt ihm das derzeit gar nichts

    • Uhupardo sagt:

      Dass es eine Anzeige braucht, damit eine Klage zugelassen wird, ist nun tatsächlich eine erwähnenswerte Neuigkeit. 😉

      Ob Wurst-Uli immer ausschliesslich darauf achtet, was es ihm faktisch bringt, darf man wohl inzwischen getrost bezweifeln (siehe z.B. Götze-Transfer-News). Zur Zeit haben offensichtlich Image-Schadensbegrenzung und Ablenkung offensichtlich Vorrang.

  2. fakeraol sagt:

    Da wir die nächste Sau durchs Dorf getrieben, Leute wie Hoeness, Lady Di, der Pinkelprinz von Hannover und ähnliche Peinlichkeiten dienen doch nur dazu, davon abzulenken, daß die ganze Mischpocke da oben nicht anders tickt.
    Den Copy&Paste-Minister haben die Medien doch auch so massiv als Kunstfigur aufgebaut, daß selbst noch die Hälfte seiner männlichen Anhänger ihn vermutlich am liebsten heiraten würde.

    Müssen wir über jeden einzelnen von dieser Brut diskutieren, ob die anderen ebenso korrupten, egozentrischen ihn nicht leiden können, ob und wer ihn denunziert hat, ob er das zusammengeraffte Geld vielleicht doch verdient, weil er so sympatisch rüberkommt, usw. ?

    Wenn auch nur einer von denen ein anständiger Mensch wäre, dann wäre er nicht reich, sondern fleißig. Was nützt uns das, was ändert das, uns über den 2143sten Skandal der High Society die Finger wund zu schreiben? Er hat betrogen, Punkt. Ab in den Sack zu den anderen und auf die einsame Insel mit dem ganzen Pack, wir haben keine Zeit, deren Tränen zu trocknen!

    • Uhupardo sagt:

      Nein – und aus zwei Gründen. Der unwichtige zuerst: Nur weil der Kühlschrank defekt und zweifellos wichtiger ist, muss man den gesprungenen Badezimmer-Spiegel nicht unbeachtet lassen.

      Weit wichtiger ist dies: Wenn man sich immer nur mit den „drei Prozent“ austauscht, brät man schnell im eigenen Saft. Tante Elli und Onkel Willi kommt das Beispiel Hoeness gerade richtig. Gestern noch Lichtgestalt und heute ganz öffentlich am Pranger. Das Gespräch darüber ist keineswegs überflüssig in seiner Breitenwirkung.

      • fakeraol sagt:

        Wenn sich das Gespräch nicht darum dreht, ob denn nun der Hoeness ein Netter ist und daß er ja im Grunde ein Ehrlicher ist, weil er immer gegen Korruption und Steuerbetrug etc. eingetreten ist usw,
        sondern zügig darauf zu sprechen kommt, „daß die ganze Mischpocke da oben nicht anders tickt“, mag es etwas bringen. Es sollte dann aber auch noch von Personen weg zum System an sich führen, welches das alles erst ermöglicht und begünstigt und darum abgeschafft werden muss.

  3. Ramón Rodríguez sagt:

    Meine Güte, was für ein Schmierlapp dieser Hoeness, wenn ich seine heutige „Beichte“ lese. Widerlich.

  4. Volksverdummung sagt:

    Der Bundestag debattiert den „Fall Hoeness“. Ein Politikum?

    1. Das Delikt der Steuerhinterziehung ist wohl kaum das Einzigartige an dem „Fall Hoeness“, sondern der Aspekt, dass „dieser Einzelfall“ zu einer „öffentlichen Angelegenheit“ und zu einem Politikum stilisiert wird, während andere ertappte Steuerstraftäter anonym bleiben dürfen!

    Anzunehmen ist, dass der Bundestag den „Fall Hoeness“ aus einem besonders wichtigem Grund debattiert hat, obwohl den Abgeordneten bewusst gewesen sein dürfte, dass sich daraus schwerlich irgendeine Gesetzesinitiative entwickeln würde…
    Also warum „musste“ der Fall Hoeness auf die Tagesordnung des „Hohen Hauses“? Oder überspitzt formuliert: Warum sah sich der Bundestag „genötigt“, dem Boulevard zu antworten?

    (These 1:) Der Bundestag verspürte das „dringende Bedürfnis“ sich öffentlich von dem „Unhold“ zu distanzieren, damit das Volk nicht auf „abwegige Gedanken“ kommt…
    (These 2:) Die in Gang gesetzte politische Debatte über Hoeness eröffnet der Politik die Möglichkeit, die Diskussionshoheit zurück zu gewinnen, damit
    (These 3:) …weniger gut betuchte Bürger nicht auf die -extrem- gefährliche Idee kommen, dass der „Fall Hoeness“ kein Einzelfall, sondern vielmehr der Regelfall in bestimmten gesellschaftlichen Kreisen sein könnte.
    .

    Rechtsstaatlichkeit?

    2. Wer erklärt nachvollziehbar, welches -gültige- Gesetz es den hiesigen Finanzbeamten und Staatsanwälten gestattet, einen Bürger vor dessen Verurteilung an den Pranger zu stellen und öffentlich „hinzurichten“?

    Insofern finde ich es erfreulich, dass sich jemand gefunden zu haben scheint, der dieser populistischen Hatz -zumindest exemplarisch- rechtsstaatlich Paroli bietet.
    .
    HESSE
    .

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