Der Bundesrat hat am Freitag das bereits beschlossene Leistungsschutzrecht nicht aufgehalten. Damit gilt ab sofort das, was wir 2. März im Artikel „Leistungsschutzgesetz: Für uns überhaupt kein Problem“ bereits angekündigt hatten:
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Bestandsdatenauskunft beschlossen: Der gläserne User ist Realität
In einfache Worte gefasst hat der Bundestag gestern Abend wie erwartet folgendes beschlossen: Praktisch jede der vielen Behörden in Deutschland kann zukünftig mit einem einzigen Klick die Bestandsdaten einer Internetverbindung (IP) identifizieren und Name, Anschrift und Rufnummer des Anschlussinhabers zuordnen. Der gläserne User per Gesetz – ein richterlicher Beschluss ist „entbehrlich“.
Leistungsschutzgesetz: Für uns überhaupt kein Problem
Deutschland ist ein seltsames Land. Dort, wo Gutenberg einst dafür sorgte, dass Informationen und Gedanken durch den Buchdruck für viel mehr Menschen zugänglich wurden, wird jetzt ein Gesetz beschlossen, das genau das verhindert. Das Regelwerk wird niemandem helfen, ausser den Anwaltskanzleien, die sich durch Abmahnungen die Taschen füllen: Weder Google, noch den Verlagen, und schon gar nicht den vielen Lesern, die sich ihre Informationen aus dem Netz besorgen. Deswegen wird es in diesem Blog eine klare Linie geben.
ESM und Fiskalpakt verabschiedet – jetzt geht es um Tante Elli und Onkel Willi
Jetzt haben sie es also wirklich getan: Gegen Mitternacht wurden ESM und Fiskalpakt auch von der Länderkammer mit Zweidrittel-Mehrheit beschlossen, nachdem vorher schon der Bundestag zugestimmt hatte. Doch ist der Drops noch nicht gelutscht! Das Verfassungsgericht muss über die Eilanträge entscheiden, die Widerspruch einbringen. Erst danach könnte (und wird wohl) Bundespräsident Joachim Gauck unterschreiben. Und was dann?
ESM kommt am 29. Juni in Nacht- und Nebelaktion – Linke klagt
Im Windschatten der Fussball-EM und noch vor der Sommerpause sollen ESM und Fiskalpakt am 29. Juni in einer Nachtsitzung des Bundesrates durchgepeitscht werden. Die Linke hat eine Verfassungsklage dagegen angekündigt. Damit verzichten die Länder ausdrücklich und „vollständig auf die eigentlich dreiwöchige Beratungsfrist, die das Grundgesetz zwischen Beschlussfassung in Bundestag und Bundesrat vorsieht“, wie Sie der offiziellen Seite des Bundesrates selbst entnehmen können: Klick