In eigener Sache: Leistungsschutzrecht

Leistungsschutzgesetz

Der Bundesrat hat am Freitag das bereits beschlossene Leistungsschutzrecht nicht aufgehalten. Damit gilt ab sofort das, was wir 2. März im Artikel „Leistungsschutzgesetz: Für uns überhaupt kein Problem“ bereits angekündigt hatten:

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