Der Bundesrat hat am Freitag das bereits beschlossene Leistungsschutzrecht nicht aufgehalten. Damit gilt ab sofort das, was wir 2. März im Artikel „Leistungsschutzgesetz: Für uns überhaupt kein Problem“ bereits angekündigt hatten:
Der Bundesrat hat am Freitag das bereits beschlossene Leistungsschutzrecht nicht aufgehalten. Damit gilt ab sofort das, was wir 2. März im Artikel „Leistungsschutzgesetz: Für uns überhaupt kein Problem“ bereits angekündigt hatten: