Bei Verspätung zahlt die Airline … demnächst nicht mehr

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Die Flugpassagier-Rechte der EU wurden 2005 beschlossen und der damalige Verkehrskommissar feiert die neue „Fluggastrechteverordnung“ als historischen Moment. Seitdem müssen Fluggesellschaften für Mahlzeiten, Getränke, Unterkunft und Telefongespräche aufkommen und ab drei Stunden Verspätung Entschädigungen leisten. Damit soll nun Schluss sein, wie die EU auf Betreiben der Merkel-Regierung beschliessen wird.

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Brüssel beschneidet Fluggast-Entschädigungen

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Um es gleich vorweg zu sagen: Nicht alles ist schlecht an diesem neuen Gesetzentwurf der EU, doch er beschneidet die Rechte der Fluggäste auf Entschädigung in einem wichtigen (dem wichtigsten) Punkt: Bisher griff das Entschädigungsrecht nach drei Stunden Flugverspätung, jetzt soll der Zeitraum auf fünf Stunden ausgeweitet werden. Dennoch werden Sie erleben, wie die Gesetzesnovelle in den kommenden Tagen als unglaubliche Errungenschaft und Verbesserung hingestellt werden wird.

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