Bei Verspätung zahlt die Airline … demnächst nicht mehr

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Die Flugpassagier-Rechte der EU wurden 2005 beschlossen und der damalige Verkehrskommissar feiert die neue „Fluggastrechteverordnung“ als historischen Moment. Seitdem müssen Fluggesellschaften für Mahlzeiten, Getränke, Unterkunft und Telefongespräche aufkommen und ab drei Stunden Verspätung Entschädigungen leisten. Damit soll nun Schluss sein, wie die EU auf Betreiben der Merkel-Regierung beschliessen wird.

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