„Da kann man ja doch nix machen …“ – doch, kann man, Engagement vorausgesetzt! In dem soeben in Österreich beschlossenen Gesetz wurde ausdrücklich ein Recht des Kunden eingebaut, das es ihm gestattet, den Austausch des Zählers auf die neueste Technologie (Smart Meter) – und damit der Fernüberwachung und 15 Minuten-Takt Auslesung des Stromverbrauchs – zu verweigern. Geht doch! Die Mietervereinigung hatte per Petition vernehmlichen Widerstand organisiert.