Zunächst sei klar gestellt, worum es hier nicht geht: Es geht nicht um Kirchensteuern. Auch nicht um staatliche Zuschüsse für kirchliche Kindergärten, Krankenhäuser, Pflegestationen oder Seelsorger in Justizvollzugsanstalten. All das wird gesondert geregelt, woanders abgerechnet, und all das wird auch gesondert vergütet. Um all das geht es hier eben nicht! Es geht um zusätzliche 460 Millionen Euro, die die deutschen Länder der Kirche Jahr für Jahr zusätzlich zu alledem überweisen.