Privatsphäre darf es im Internet nicht geben

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Dieser Überzeugung ist jedenfalls BKA-Vizepräsident Jürgen Maurer: „Wer im Internet ist, hat den Privatraum verlassen und befindet sich quasi im öffentlichen Raum.“ – Diese Äusserung ist so radikal wie schwerwiegend und stellt Grundrechte in Frage. Man solle grundsätzlich jede Aktivität im Netz als öffentlich betrachten, fordert Maurer auf dem Europäischen Polizeikongress und öffnet damit der Vorratsdatenspeicherung Tür und Tor.  Wenn Online-Aktivitäten grundsätzlich als öffentlich gelten sollten, würden Ermittler und Konzern-Chefs ein Fest feiern.

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