Der Tag nach dem Crash – Teil 4: „The next Superstar“

 

Mein Haus, mein Ferrari, meine Yacht … und was kommt danach? – Der Guru „Wachstum“ hat ausgedient. Ungebremstes Wachstum bedeutet Krebs, nicht nur bei den Körperzellen. Immer mehr „Haben“ anzuhäufen, kann also keine Maxime sein für die zukünftige Gesellschaft der Menschen. Wenn das aber so ist, durch welche attraktive Alternative ersetzt man das „Bewussthaben“ am besten? Was ist sinnvoll, erstrebenswert und könnte ausserdem von den Menschen auch gern angenommen werden? Wie sieht der beneidete „reiche Mann“ oder die „reiche Frau“ von morgen aus? Hier kommt ein Vorschlag …

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Der Tag nach dem Crash – Teil 3: Democracia 4.0

In Spanien läuft gerade eine interessante und sehr angeregte Diskussion über ein noch interessanteres Thema: Partizipative Demokratie

Democracia 4.0 soll für mehr Bügerbeteiligung an den Entscheidungen sorgen, ohne das System zu sprengen. Die Zustimmung zu diesem Modell wächst stündlich und exponentiell.

Erklärt ist es schnell: Bisher stimmen in Spanien 350 Abgeordnete für die Interessen von 35 Millionen (abstimmungsfähigen) Erwachsenen ab. Democracia 4.0 will nun alle diejenigen Bürger bei Abstimmungen einbinden, die ebenfalls abstimmen wollen. Wer nicht will, soll es einfach lassen.

Das geht so: Wenn 1.000.000 Spanier zukünftig per Computer beschliessen, an der Abstimmung über ein Gesetz per Computer teilnehmen zu wollen, wird einfach der Wert der Stimme der Parlamentsabgeordneten etwas reduziert, nämlich um ein 35-Millionstel. Statt “ein Abgeordneter = eine Stimme” hätte dann die Stimme der Abgeordneten jeweils einen Wert von 0,9.

So gäbe es dann tatsächlich “Eine Person – eine Stimme”in Spanien für 35 Millionen Menschen, das Motto dieser Bewegung.

Logo 4.0

Es bleibt bei 350 Abgeordneten, nur gibt jeder ein kleines bisschen Stimme ab an diejenigen, die per Computer abstimmen wollen. Für je 100.000 Stimmen bekäme das Volk so einen virtuellen Abgeordneten. Wenn eine Million Bürger also per Computer abstimmten, wären es “zehn Abgeordnete des Volkes”. Diese Form der Bürgerbeteiligung gibt jedem die Möglichkeit Einfluss zu nehmen, wenn er denn will.

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Beispiel

Eine Gesetzesvorschlag, der zur Abstimmung kommt, sieht soziale Einschnitte vor.

Die folgende Abstimmung im spanischen Parlament ergibt – zwischen allen Parteien – dieses Ergebnis:

180 Abgeordnete stimmen mit “Ja”
170 Abgeordnete stimmen mit “Nein”
Endergebnis: Die sozialen Einschnitte sind beschlossen.

180 Abgeordnete (x 0,9) stimmen mit “Ja” = 162
170 Abgeordnete (x 0,9) stimmen mit “Nein” = 153
1 Million Bürger haben online mit “Nein” gestimmt = 10 Abgeordnete
Endergebnis: Die sozialen Einschnitte wurden mit 163 (153 + 10) zu 162 abgelehnt.
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Bei Gesetzesvorlagen, die überhaupt kein Interesse in der Bevölkerung zeitigen, stimmen weiterhin die 350 Abgeordneten allein ab, dafür werden sie bezahlt.

Demo

Geht das technisch überhaupt? Ja, keinerlei Problem. In Spanien kann man inzwischen seine Steuererklärung abwickeln, elektronisch Gebühren bezahlen und vieles andere. Die nötige Technik für Abstimmungen steht bereits zur Verfügung, man muss sie nur nutzen wollen. Mehrere Parlamentsabgeordenete haben in Spanien bereits von zu Hause abgestimmt (wegen Krankheit meist) per sicherem digitalen Zertifikat.

Was ist mit denen, die keinen Computer haben?
In vielen Dörfern und Städten Spaniens gibt es bereits Stellen (nicht selten in Blibliotheken angesiedelt), die Computer öffentlich und gratis zur Verfügung stellen. Das Netz könnte erweitert und entsprechend technisch ausgerüstet werden.

Welche Vorteile bringt Democracia 4.0 ?
– Es müssen keine teuren Volksabstimmungen organisiert werden, wenn es um Projekte geht, die in der Bevölkerung enorme Resonanz auslösen.

– Democracia 4.0 beinhaltet nicht das Risiko der Minderheiten-Diktatur – wenn zum Beispiel bei reinen Volksabstimmungen nur fünf Prozent der Bürger teilnehmen und somit uber die restlichen 95 Prozent bestimmen.

– Wer eine politische Meinung hat und per Abstimmung äussern will, kann das. Niemand muss.

– Das Bewusstsein der Bevölkerung bezüglich der Abstimmungen im Parlament steigt. Die Abgeordneten würden ihre Arbeit ernster nehmen, weil sie das Gefühl haben, das man ihnen zuschaut. Kein Blanko-Scheck mehr alle vier Jahre sondern aktive Beteiligung aller.

Braucht es dafür eine Verfassungsänderung?
Nein! Die Geschäftsordnung des Parlaments zu ändern, würde ausreichen. Denn die spanische Verfassung sagt schon alles Nötige:

Artikel 1.1. Spanien konstituiert sich als sozialer und demokratischer Staat, der als wichtigste Werte seiner juristischen Ordnung die Freiheit, die Gerechtigkeit, die Gleichheit und pluralistische Politik zu förden bestrebt ist. Die Staatshoheit liegt beim spanischen Volk, woraus die den Staat bestimmenden Kräfte erwachsen.

Artikel 9.2. Den staatlichen Organen obliegt es, die Beteiligung der Bürger am politischen, wirtschaftlichen, kulturellen und sozialen Leben zu ermöglichen.

Im Juni 2010 hat Juan Moreno Yagüe, ein Anwalt aus Sevilla, entsprechend der spanischen Gesetze, eine diesbezügliche Eingabe mi Parlament eingereicht, um so an den Abstimmungen teilnehmen zu können. Von zu Hause aus, per Internet. Trotz eines bestehenden Gesetzes, das besagt, dass solche Eingaben innerhalb von drei Monaten beantwortet werden müssen, wartet er bis jetzt auf eine Reaktion. Die Mühlen derjenigen, die Machtverlust befürchten, mahlen besonders langsam.

Democracia 4.0 würde sich mit entsprechend veränderten Werten in jedem Staat verwirklichen lassen. Die Diskussion ist eröffnet!

Information in spanischer Sprache finden Sie hier.

Was Bundeskanzlerin Angela Merkel von partizipativer Demokratie auf Bundesebene hält, sagt sie im neuen Youtube-Bürgerkanal: Nichts! http://www.youtube.com/bundesregierung

Serie: Der Tag nach dem Crash – Teil 2: BBM (Fortsetzung)

Wir hatten Ihnen in der 1. Folge versprochen, auf weitere Details des Bandbreitenmodells einzugehen (wer kommentieren möchte, liest bitte zuvor beide Teile).
Teil 1 finden sie hier.

Bandbreitenmodell – Fortsetzung

Was ist mit der Krankenversicherung?
Das Gesundheitssystem wird um den Anbieter „Staatliche Privatkrankenversicherung“ (SPKV) erweitert – eine beitragsfreie Vollkaskoversicherung mit einer Eigenbeteiligung von maximal 10% des Jahreseinkommens. Was über die 10%-Grenze hinausgeht, wird (durch die Umsatzsteuer finanziert) aus dem Staatshaushalt zugeschossen. Die Verwaltungskosten der SPKV sowie ggf. Trägerschaften medizinischer Einrichtungen finanziert ebenfalls der Staatshaushalt. Wer in einem Jahr nicht zum Arzt geht, zahlt also überhaupt nichts und ist dennoch krankenversichert.
Jeder SPKV-Versicherte wird deshalb vor einer Behandlung über Kosten und Alternativen informiert und erhält die volle Kostenkontrolle und damit die bestmögliche Souveränität über die Leistungserbringer (Ärzte, Kliniken, Apotheken). Da die Patienten die ersten Kosten medizinischer Leistungen selbst zahlen müssen, sind sie nun motiviert, diese Kosten so niedrig wie möglich zu halten. Mit einer bestmöglichen medizinischen Versorgung für alle gibt es weder unversicherte Menschen noch Patienten 2. Klasse. Ärzte und Pflegepersonal verdienen erheblich mehr bei erheblich kürzeren Arbeitszeiten.

Was ist mit der Rente?
Alle heutigen und baldigen Rentner erhalten (durch die Umsatzsteuer finanziert) eine Mindestrente von monatlich 1.500 € (Alleinstehend) bzw. 2.500 € (Paar) netto. Heute höhere Renten bleiben gleich hoch. Die 2006 eingeführte Besteuerung von Renten, Zinsen, Mieteinkünften etc. wird wieder abgeschafft.
Die „Deutsche Rentenversicherung Bund“ (DRB, ehemals BfA) bietet einen Aktienfonds an, in den alle Erwerbstätigen (künftige Rentner) 10% ihres Einkommens auf ihr eigenes privates Konto in einen Fondssparplan einzahlen können – wenn sie es wollen. Und sie werden es wollen, denn die sicheren und konkurrenzlos gut verzinsten Spargelder bleiben ihr Eigentum, werden in Monatsraten ausbezahlt und sind voll vererbbar. Die DRB arbeitet ohne Verwaltungsgebühren, Ausgabe- oder Rücknahmeaufschläge, so daß die Renditen zu 100% bei den Sparern ankommen.

Umdenken

Ist das Konzept BBM rechtlich zulässig?
Ja. Laut Bundesverfassungsgericht (Urteil vom 11.07.2006, Aktenzeichen 1 BvL 4/00) ist „die Bekämpfung der Arbeitslosigkeit in Verbindung mit der Gewährleistung der finanziellen Stabilität des Systems der sozialen Sicherung ein besonders wichtiges Ziel, bei dessen Verwirklichung dem Gesetzgeber gerade unter den gegebenen schwierigen arbeitsmarktpolitischen Bedingungen ein relativ großer Entscheidungsspielraum zugestanden werden muss. Dieser Gemeinwohlbelang … besitzt eine überragende Bedeutung.“

Ist das BBM schwierig umzusetzen?
Nein. Das gesamte Steuerrecht paßt auf 3 Seiten. Im Gegenzug entfallen 118 Steuergesetze, 96.000 Steuerverordnungen und ein Berg aus Finanzgerichtsurteilen.

Die Bürger müssen überhaupt nichts mehr über das Steuersystem wissen. Für Bürger gibt es keine Steuererklärungen. Unternehmen geben lediglich einmal monatlich eine Umsatzsteuererklärung ab. Das einzige, was Unternehmen von der Steuer absetzen können, sind Arbeitsplätze, und die einzigen Menschen, die die 3 o.g. Seiten Steuerrecht kennen müssen, sind Geschäftsführer, Vertriebsleiter und Buchhalter. Der Aufwand läge bei jährlich 1 Minute pro Produktgruppe (sofern in ihren Branchen die Umsatzsteuersätze überhaupt nach Produktgruppen differenziert werden). In den Stammdaten der Warenwirtschaftssoftware wird per Mausklick in Sekunden der Umsatzsteuersatz aktualisiert, und das war’s. Deshalb kann man das Steuersystem auch binnen 4 Wochen bundesweit gegen das bisherige austauschen. Die steuerrechtliche und steuertechnische Zeitverschwendung entfällt.

Was sagt die EU dazu und was ist mit dem Export?
Erstens egal, was die EU sagt. Aber wenn die Entscheider in der EU die Interessen der Bürger vertreten würde: Ja. Denn bisher erreichen sie ihre Ziele nicht. Das liegt zum einen daran, daß sie u.a. der auseinanderreißenden Schere zwischen Arm und Reich ratlos gegenüber stehen. Und zum anderen daran, daß die Entscheider in der EU andere Interessen verfolgen.

Ein grundsätzliches Problem für die EU wäre, daß das BBM nur regional funktioniert: Wer Deutschen etwas verkaufen will, muß auch entsprechend viele Deutsche beschäftigen, wer Franzosen etwas verkaufen will, muß Franzosen beschäftigen, dto. mit Italienern, Polen, Spaniern, Briten, Dänen, Niederländern, Rumänen, usw.
Bürgern in Frankreich nutzt es nichts bzw. schadet es insgesamt sogar, daß Peugeots für den französischen Markt in der Slowakei produziert werden. Es ist auch nutzlos, insgesamt schädlich für Bürger aus Deutschland, wenn Autoreifen für den deutschen Markt in Rumänien produziert werden.

Wie sehr das Thema „Exporte“ überschätzt und die damit verbundenen Nachteile unterschätzt werden, lesen Sie unter Kapitel 1.3.11. des Buches „Die Geldlawine“: „Exporte lösen keine Probleme und schaffen Abhängigkeiten“.

Ein Kritikpunkt der EU wird die Abschaffung der Gewinnbesteuerung sein. Diese Kritik ist doppelt interessant. Erstens, weil die Besteuerung von Gewinnen völlig sinnlos ist (siehe Kapitel 3.1.2. des Buches die Geldlawine“: „Schmarotzer und abgenagte Knochen“). Zweitens, weil in der EU ein Unterbietungswettbewerb der Nationen um die niedrigste Gewinnbesteuerung herrscht. Volkswirtschaften wie Irland, Estland, Lettland, Slowakei und Ungarn basieren auf der unfairen Unterbietung der Hochsteuerländer.

Und schließlich: Wenn die EU sich einer Lösung in den Weg stellt, mit der man Arbeitslosigkeit, Niedriglöhne, Rentenkollaps, Staatsbankrotte, das Zinsproblem, den ewigen Wachstumszwang und vieles mehr beseitigen kann, verliert die EU die Unterstützung ihrer Bürger und ihre ohnehin schwache Legitimation. Und Druckmittel gegenüber ihren Mitgliedsländern besitzt sie auch nicht. Siehe auch Kapitel 7.2. des Buches „Die Geldlawine“: „EU – Ballast oder Chance?“.
Das sinnvollste, was die EU tun kann, ist das Bandbreitenmodell in allen EU-Ländern einzuführen

Für alle weiteren Informationen über dieses Modell konsultieren Sie bitte die Homepage http://www.bandbreitenmodell.de

Serie: Der Tag nach dem Crash – Teil 1: Das Bandbreitenmodell

Wer glaubt, dass die Politdarsteller dieser Welt in der Lage sind, das derzeitige Chaos mittelfristig zu bewältigen, muss nicht weiterlesen. Sind Sie dagegen mit dem Uhupardo der Meinung, dass der Crash vermutlich unausweichlich ist, weil er im System liegt, sind Sie herzlich eingeladen darüber nachzudenken, wie der ”Reset” auszusehen hat, wie wir in diesem Artikel bereits angekündigt hatten.

In der Serie “Der Tag nach dem Crash” geht es um Zukunftsmodelle. Wir wollen über handfeste Fakten reden. Parteipolitik und esoterisches Geschwurbel haben hier nichts zu suchen. Lassen Sie die Ideologien mal für einen Moment weg und beschäftigen Sie sich vorurteilsfrei mit den Zukunfts-Modellen, die es bereits gibt. Wir beginnen im ersten Teil mit dem Bandbreitenmodell, weil wir es für das bisher detaillierteste und ausgefeilteste System halten.

Umdenken

Teil 1 Das Bandbreitenmodell

Was haben wir heute?
Viele Arbeitslose. Immer mehr Menschen, die von ihren Einkünften kaum leben und sich nichts leisten können – was andererseits dazu führt, dass Unternehmer nichts verkaufen können.

Was wollen wir?
Vollbeschäftigung mit Löhnen, die Menschen zufriedenstellen und Kaufkraft bedeuten.

Das Bandbreitenmodell (ab jetzt BBM genannt) bietet dazu einen Ansatz, der in seinem Grundprinzip recht simpel ist. aber die Welt vom Kopf auf die Beine stellen kann.

Klick: Die Vision

Unternehmer bekommen steuerliche Vorteile eingeräumt, je mehr Mitarbeiter sie einstellen – ob sie sie brauchen oder nicht. Klingt kurios? Ist es auch!

Während das BBM fast alle Steuern abschafft und das System enorm vereinfacht, bekommt die Umsatzsteuer das maximale Gewicht. Die Bandbreite der Umsatzsteuer, daher der Name des Modells.

Einfach erklärt: Das folgende Beispiel bezieht sich nur auf die Inlandsumsätze eines Unternehmens!

Wer weniger als 6 Mitarbeiter pro Umsatzmillion beschäftigt, muß den Höchstsatz von 200% Umsatzsteuer auf seine Produkte aufschlagen.

Wer mindestens 6 Mitarbeiter pro Umsatzmillion beschäftigt, darf seine Produkte mit 180% Umsatzsteuer anbieten (was immer noch zu teuer für den Markt ist).

Wer mindestens 7 Mitarbeiter pro Umsatzmillion beschäftigt, darf seine Produkte mit 150% Umsatzsteuer anbieten (was immer noch zu teuer für den Markt ist).

Nur wer mindestens 8 Mitarbeiter pro Umsatzmillion beschäftigt, darf seine Produkte mit dem Mindestsatz von 35 % Umsatzsteuer anbieten.

Wer in dieser Branche weniger als 8 Mitarbeiter pro Umsatzmillion beschäftigt, muß eine so hohe Umsatzsteuer auf seine Produkte aufschlagen, daß seine Kunden zur Konkurrenz wechseln, die weitaus billiger ist, weil diese mehr als 8 Mitarbeiter pro Umsatzmillion beschäftigt.

Fazit: Nur wer mindestens acht Mitarbeiter pro Umsatzmillion (im Inland) beschäftigt, wird seine Produkte konkurrenzfähig verkaufen können. Das gilt für alle Unternehmen, die in Deutschland Geschäfte machen wollen!

Come on! Dann werden alle Unternehmer sofort aus Deutschland flüchten!
Nein! Werden sie nicht! Ganz im Gegenteil! Sie werden das neue „Unternehmer-Steuerparadies“ Deutschland lieben, wo die Kaufkraft der Kunden ihnen hervorragende Geschäfte garantiert.
Überzeugen Sie sich selbst!

Klick: Was bedeutet das für Unternehmer?

Heute gilt die Faustregel: Je weniger Menschen ein Unternehmen beschäftigt, desto billiger kann es seine Produkte anbieten. Das BBM dreht es um: Je mehr Menschen (im Verhältnis zum Umsatz) ein Unternehmen beschäftigt, desto niedriger sind seine Preise!

Unternehmen werden daher Menschen auf die Gehaltslisten setzen, die sie überhaupt nicht benötigen – um sie von der Umsatzsteuer abzusetzen und dadurch ihre Produkte möglichst preisgünstig verkaufen zu können. Und das zu hohen Löhnen!

24.000 Euro im Jahr für “abwesende Arbeitnehmer”.
32.000 Euro im Jahr für 500 Stunden (Teilzeit).
40.000 Euro im Jahr für 1.000 Stunden (Vollzeit)

Das Gehalt gibt es netto und zwar für alle (90% ausbezahlt, 10% auf das Rentenkonto)!

Bitte? Das ist doch unmöglich finanzierbar!
Doch, ist es! Und zwar allein durch die Einnahmen einer reinen Umsatzsteuer. Der Überschuss in der Staatskasse wird sogar vervielfacht. Schauen Sie selbst!

Klick Umsatzsteuer

Gut, aber was ist mit Krankenversicherung, Renten, Export, was sind „abwesende Arbeitnehmer“? Was sagt die EU dazu, und wie schwierig wäre das Ganze umzusetzen?
Das sagen wir Ihnen in einfachen Worten im zweiten Teil des BBM, klicken Sie hier.
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