Ärzte-Bestechung ist jetzt keine mehr … oder so

Wie soll man es denn sonst formulieren? – „Ärzte-Bestechung jetzt legal“ vielleicht?

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Die Bankenkrise (nicht: Staatsschuldenkrise!) deckt derzeit alle wichtigen Themen zu.  Andererseits nützt es schon lange nichts mehr, etwas einen „Skandal“ zu nennen, weil die Skandalinflation innerhalb der aktuellen Ära der Beliebigkeit viel zu gross geworden ist.  Doch alles kann man nicht einfach unter den Euro-Tisch fallen lassen.  Dieses Thema gehört unbedingt dazu.

Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hat jetzt grünes Licht für das sogenannte Pharmamarketing durch Arzneimittelhersteller gegeben. Nach einer veröffentlichten Grundsatzentscheidung machen sich Ärzte nicht wegen Bestechlichkeit strafbar, wenn sie Provisionen von Pharmafirmen annehmen. Umgekehrt machen sich Pharmareferenten, die Gelder anbieten, nicht der Bestechung schuldig.  Oder im Klartext: Bestechung von Ärzten darf ab sofort nicht mehr Bestechung genannt werden – weil legal.

Das Gericht macht das ganz kurz: Wegen Bestechlichkeit kann nur ein „Amtsträger“ oder ein „Beauftragter eines geschäftlichen Betriebs“ belangt werden. Strittig war, ob Vertragsärzte als „Amtsträger“ oder zumindest als „Beauftragte“ der gesetzlichen Krankenkassen tätig werden, wenn sie Arznei- oder Hilfsmittel verordnen. Beides verneinte der BGH nun in seinem Grundsatzbeschluss.  Damit dürfen Pharma-Vertreter Geschenke und Provisionen anbieten, wie sie wollen.  Und Ärzte dürfen das problemlos einstecken. Alles völlig legal und damit in Ordnung.

Hoffentlich haben Sie noch einen Kommentar dazu – wir haben keinen mehr.

10 Kommentare zu “Ärzte-Bestechung ist jetzt keine mehr … oder so

  1. fischi sagt:

    So wie ich das gehört habe hat das Gericht so begründet das der Gesetzgeber da aktiv werden muß um da klare Regen zu schaffen.
    Das wird von einem FDP Gesundheitsminister bestimmt ganz schnell umgesetzt.
    Aber das zeigt auch das sich hier nicht nur die Politik ändern muß, sondern das ganze System ist von den Neoliberalen durchsetzt.

    • uhupardo sagt:

      Völlig richtig natürlich. Es wäre allerdings einfach und berechtigt gewesen, die Kassenärzte (deswegen heissen die so) zu „Beauftragten der Kassen“ zu erklären und das Ganze sofort zu unterbinden. Der Hartmann-Bund hätte zwar gespuckt, aber es wäre dem grinsenden Hosenanzug, den ich da gerade auf der Tribüne sehe, erspart gelieben, erst wieder ein neues Gesetzesverfahren einzuleiten. Und ob das überhaupt passiert, muss sich erst noch herausstellen.

      • fischi sagt:

        Solche Urteile sind doch ganz normal.
        Wer kann denn noch Jurist werden.
        Sehr viele Eltern können sich so ein Studium für ihre Kinder überhaupt nicht leisten.
        Für mich passt das Urteil voll in das System und Korruption ist bei den Neoliberalen nichts schlechtes sondern nur das Mittel zum Zweck.

  2. Sven Boernsen sagt:

    Ich möchte das unbedingt kommentieren – aber: Es hat mir die Sprache verschlagen – mir fehlen die Worte!

  3. flurdab sagt:

    Business as usual.

    Was meint ihr was wirklich los ist in diesem Rechtstaat. Wir kriegen davon nur nichts mit.

  4. […] ein Kommentar zum BGH-Urteil von Uhupardo Bewerten:Gefällt mir:Gefällt mirBe the first to like […]

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  6. Ungerecht und doch jetzt Recht ! sagt:

    Ich will mal kurz meine Meinung zur Entscheidung des Großen Senats schreiben. Die aktuelle Diskussion und auch die Studie aus Halle über Fangprämien im Gesundheitswesen zeigt die große gesamtgesellschaftliche Relevanz. Die meisten Menschen empfinden so etwas als falsch und ungerecht und wohl auch strafwürdig. Der Diskurs wird mir dabei aber viel zu einseitig geführt, und zwar im Sinne des Vermögenschadens, der den Krankenkassen entsteht. Der Schaden, den Patienten hierdurch erleiden, der gesundheitliche Schaden bleibt unberücksichtig. Eine OP zuviel, eine zuwenig, ein Schrittmacher mehr, am besten von der Firma mit der letzten Schiffreise, eine Dialyse mehr, auch wenn es nicht sein muss, alle können verdienen. So viel gefühltes Unrecht, was jetzt höchstrichterlich legetimiert wird. Wieder einmal merkt man deutlich, welches gewichtige Wort die Politik bei der Besetzung der Gerichte mitspricht. Da die Lobbyverbände in der Politik gut venetzt sind, schließt sich nun der Kreis. Zu einfach ? Nein, ganz einfach!

    Die Ärztekammern, Kassenärztlichen Vereinigungen und auch die Kassen wissen wohl mehr als sie zugeben, wollen vieles aber auch gar nicht wissen. Es würde sich ja auch die Sytemfrage stellen. Nur das nicht ! Alle wollen doch gerne am Freitag pünktich Feierabend machen. Also kommt es oft zu keiner Verfolgung oder Ahndung von Verletzungen des Berufsrechtes, was es ja trotz BGH Urteil ist und bleibt. Aber wer parkt schon richtig in der überfüllten Innenstand, wenn die Parkgebühr hoch, das Ordnungsgeld niedrig und die Chance erwischt zu werden minimal ist. Müssen KV und Ärztekammern doch ermitteln, so tun sie das nach meiner Erfahrung oft ohne wirkliches Engagement bzw. lassen es bei „ mahnenden Worten“. Vor diesem Hintergrund enttäuscht die Entscheidung des BGH. Welches Signal wird von dieser BGH Entscheidung wohl ausgehen? Wohl doch auch: Weiter so ! Und nun der Gesetzgeber ? Solange die CDU / FDP Regierung steht, wird sich nichts tun. Und danach bei anderen Regierenden? Wohl eher auch nichts.

  7. Gast44 sagt:

    Laut MEZIS gibt es pro Jahr 20 Mio Besuche von Pharmavertretern.
    Bei ~ 440000 Ärzten in Deutschland sind das durchschnittlich 45 Besuche pro jahr.
    Wenn man jetzt noch Urlaub und Krankheitstage (auch Ärzte werden krank) abzieht kommt man auf durchschnittlich einen Besuch pro Woche!
    Und draussen sitzen die Patienten im Wartezimmer während im Sprechzimmer irgendsoein Schmierlapp uns allen die Zeit stiehlt.

    http://www.mezis.de/arztinnen/warum-es-uns-gibt.html

    • Ungerecht und doch jetzt Recht ! sagt:

      Schrecklich, wie das gefühlte Recht mit Füßen getreten wird. Aber nicht nur die Pharmaindustrie ist doch betroiffen, für Überweisungen unter den Ärzten, in die Krankenhäuser und an nicht-ärztliche Leistungserbringer wird kräftig gezahlt. Dabei hat das Kind ja meist einen anderen Namen. Die Frage wie unabhängig höchste Gerichte wirklich sind, die stellt sich mir in diesem Zusammenhang schon. 2010 war das Mitglied des Großen Senats Thomas Fischer noch der Meinung, Kassenärzte seien Beauftragte der Kassen und somit strafbar und der 3. und 5. Strafsenat waren in ihren Vorlagebeschlüssen der Meinung, Kassenärzte seien Amtsträger der Krankenkassen. Fischer und auch die Richter des 3. und 5. Senats sitzen im Großen Senat, der das nach vielen Monaten plötzlich anders sieht. Man sollte für die Zukunft sich nicht zu sehr versteifen, dass das Rechtssystem der Bundesrepublik gerecht ist und die Richter immer gerechte Urteile sprechen.

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