Die Blockupy-Bewegung in Frankfurt wird massiv behindert, das Grundrecht auf Demonstrationsfreiheit rüde eingeschränkt. Der Liedermacher Konstantin Wecker versteht das alles nicht: Mir wurde noch nie das Singen verboten, nicht einmal in der DDR.“
Wer glaubt, dass solche Vorgänge nur in Spanien möglich sind, die wir in unserer aktuellen Berichterstattung beschreiben, irrt sich gründlich. Es braucht auch in Deutschland mehr Protest; auch und vor allem gegen die kontinuierliche Einschränkung der Bürgerrechte, die schleichend immer mehr „Recht und Ordnung“ geopfert werden. Ohne die Freiheit der Bürger gibt es kein Recht, und die Ordnung ist nichts wert.
Heiner Geissler weiss noch mehr …
Wir werden auch in den nächsten Tagen in Frankfurt zeigen, dass wir die Einschränkung des Grundrechts auf Versammlungsfreiheit nicht hinnehmen.
Wir lassen uns nicht wie unmündige Kinder behandeln. Gestern am Paulsplatz warnte der Polizeisprecher mehrmals, wenn wir den Platz nicht verließen, würde man uns die einzige an diesem Wochenende erlaubte Demo am Samstag auch noch verbieten. Der gewährt mir mein Grundrecht nicht nach Belieben – das nehm ich mir!
Ein paar Fotos von gestern in meinen Blog: http://umamibuecher.wordpress.com/2012/05/17/paulsplatz-demo-am-17-5-2012/
Grundgesetz
Artikel 20
Absatz 1:
“DieBundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat”
Absatz 2:
„Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.“
Absatz 3:
“Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden.”
Absatz 4:
„Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.“
Amtseid der Bundesrepublik Deutschland:
Ich schwöre, dass ich meine Kraft dem Wohle des deutschen Volkes widmen, seinen Nutzen mehren, Schaden von ihm wenden, das Grundgesetz und die Gesetze des Bundes wahren und verteidigen, meine Pflichten gewissenhaft erfüllen und Gerechtigkeit gegen jedermann üben werde. So wahr mir Gott helfe.
Der Eid kann auch ohne religiöse Beteuerung geleistet werden. (Art. 56 Satz 2 GG)
Die rechtliche Stellung des Amtseides in der Bundesrepublik Deutschland (jeder normale Bürger der so genannten „Bundesrepublik Deutschland“ wird mit bis zu 15 Jahren Haft für einen Meineid bestraft):
Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/Amtseid#Situation_in_Deutschland
Der Artikel 56 GG beinhaltet lediglich den Amtseid: http://dejure.org/gesetze/GG/56.html
Gut so!!!!