Konstantin Wecker: „Mir ist noch nie das Singen verboten worden – nicht einmal in der DDR!“

Die Blockupy-Bewegung in Frankfurt wird massiv behindert, das Grundrecht auf Demonstrationsfreiheit rüde eingeschränkt. Der Liedermacher Konstantin Wecker versteht das alles nicht: Mir wurde noch nie das Singen verboten, nicht einmal in der DDR.“

Wer glaubt, dass solche Vorgänge nur in Spanien möglich sind, die wir in unserer aktuellen Berichterstattung beschreiben, irrt sich gründlich. Es braucht auch in Deutschland mehr Protest; auch und vor allem gegen die kontinuierliche Einschränkung der Bürgerrechte, die schleichend immer mehr „Recht und Ordnung“ geopfert werden. Ohne die Freiheit der Bürger gibt es kein Recht, und die Ordnung ist nichts wert.

Heiner Geissler weiss noch mehr …

3 Kommentare zu “Konstantin Wecker: „Mir ist noch nie das Singen verboten worden – nicht einmal in der DDR!“

  1. Carmen sagt:

    Wir werden auch in den nächsten Tagen in Frankfurt zeigen, dass wir die Einschränkung des Grundrechts auf Versammlungsfreiheit nicht hinnehmen.

    Wir lassen uns nicht wie unmündige Kinder behandeln. Gestern am Paulsplatz warnte der Polizeisprecher mehrmals, wenn wir den Platz nicht verließen, würde man uns die einzige an diesem Wochenende erlaubte Demo am Samstag auch noch verbieten. Der gewährt mir mein Grundrecht nicht nach Belieben – das nehm ich mir!

    Ein paar Fotos von gestern in meinen Blog: http://umamibuecher.wordpress.com/2012/05/17/paulsplatz-demo-am-17-5-2012/

  2. Grundgesetz

    Artikel 20

    Absatz 1:
    “DieBundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat”
    Absatz 2:
    „Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.“
    Absatz 3:
    “Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden.”
    Absatz 4:
    „Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.“

    Amtseid der Bundesrepublik Deutschland:

    Ich schwöre, dass ich meine Kraft dem Wohle des deutschen Volkes widmen, seinen Nutzen mehren, Schaden von ihm wenden, das Grundgesetz und die Gesetze des Bundes wahren und verteidigen, meine Pflichten gewissenhaft erfüllen und Gerechtigkeit gegen jedermann üben werde. So wahr mir Gott helfe.

    Der Eid kann auch ohne religiöse Beteuerung geleistet werden. (Art. 56 Satz 2 GG)

    Die rechtliche Stellung des Amtseides in der Bundesrepublik Deutschland (jeder normale Bürger der so genannten „Bundesrepublik Deutschland“ wird mit bis zu 15 Jahren Haft für einen Meineid bestraft):

    Der Amtseid hat jedoch laut Aussage des ehemaligen Bundestagspräsidenten Wolfgang Thierse keinerlei rechtliche Bedeutung, gegen Verletzungen des Amtseides kann nicht juristisch vorgegangen werden.

    Unter anderem wurde der Artikel 56 GG in Maunz/Dürig/Herzog/Scholz, Kommentar zum Grundgesetz (Artikel 56 Randnummern 4 und 10), wie folgt kommentiert:

    „Schon nach dem Text des Art. 56, aber auch nach der einfachgesetzlichen Regelung, die diese Frage im Gesetz über die Wahl des Bundespräsidenten durch die Bundesversammlung gefunden hat, hängt der Beginn der Amtszeit bzw. der Amtsbefugnisse des Bundespräsidenten nicht von der Eidesleistung ab. Art. 56 verlangt lediglich, dass diese in nahem zeitlichem Zusammenhang mit dem Amtsantritt stattzufinden hat. Mehr ergibt sich aus der Vorschrift nicht. Wie sämtliche Amtseide, die im deutschen öffentlichen Recht vorgesehen sind, ist auch der Amtseid des Bundespräsidenten in keiner denkbaren Beziehung strafbewehrt, etwa in dem Sinne, dass eine flagrante Verletzung der im Eid übernommenen Verpflichtungen strafrechtlich als Meineid o. Ä. gewertet würde.“

    „Kein Bundespräsident (und übrigens auch kein Bundeskanzler und kein Bundesminister) wird so zynisch und so machtbesessen sein, dass es ihm im Augenblick des Amtsantritts ausschließlich um die Macht, das Ansehen oder die persönlichen Vorteile geht, die mit dem anzutretenden Amt verbunden sind. Immer wird es ihnen darum gehen, „etwas zu bewirken“, d. h. Vorstellungen zu verwirklichen, die eng mit ihren politischen und ethischen Grundpositionen zusammenhängen, gleichgültig wie diese im Einzelnen aussehen mögen und aus welchen geistigen Quellen sie sich speisen mögen. Auf diese Grundpositionen, die für den einzelnen u. U. wesentlich höher stehen und wesentlich verbindlicher sein mögen als irgendeine Rechtsvorschrift (und sei es die Verfassung), verpflichtet sich der neue Amtsträger vor der Öffentlichkeit zusätzlich, und wenn er sie halbwegs ernst nimmt, erwächst für ihn daraus ein Bündel zusätzlicher – eben außerrechtlicher – Motive, das Amt so zu führen, wie es der Verfassung und vor allem seinen verfassungsrechtlichen Möglichkeiten und Grenzen entspricht.“

    Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/Amtseid#Situation_in_Deutschland

    Der Artikel 56 GG beinhaltet lediglich den Amtseid: http://dejure.org/gesetze/GG/56.html

  3. ifhjmm sagt:

    Gut so!!!!

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