Stinkefinger der Justiz: Richter lehnt Klage gegen Madrider Demonstranten ab

zuständig

Santiago Pedraz muss gar nicht explizit eine Meinung äussern. Er behandelt das Thema viel intelligenter und eleganter: Der Richter der Madrider Audiencia Nacional lehnte heute eine Klage gegen die Demonstranten des 25-S schlicht ab und erklärte sich für unzuständig. Die Anklagen wegen Widerstand gegen die Staatsgewalt, Störung der öffentlichen Ordnung, tätlichem Angriff usw. möge die Polizei bitte unterbringen, wo sie hingehören, bei ihm jedenfalls nicht, liess Richter Pedraz die Behörden wissen. Damit liess der Richter indirekt wissen, was er von den „gewalttätigen Ausschreitungen“ des 25. September hält.

Er sehe in den Beschuldigungen durch die Polizei keinen Angriff auf staatliche Institutionen, die er abzuurteilen hätte, versicherte der Richter Audiencia Nacional in Madrid und zeigte Rajoys Anklägern damit auf elegante Weise den Stinkefinger. Letztere werden jetzt mit grossem Bedauern auf den „normalen“ Gerichtshof auf der Plaza de Castilla ausweichen müssen. Wie das Innenministerium heute mitteilte, sollten fünf bis sieben der während der Demonstration in Madrid Festgenommenen der Audiencia Nacional vorgeführt werden – nämlich diejenigen, die versucht hatten, die Absperrung vor dem Parlament zu überwinden. Der Innenminister wertete das als Versuch, den Senat zu stürmen.

SantPed
Richter Santiago Pedraz sieht keinen Angriff auf staatliche Institutionen
und erklärt sich für unzuständig. Olé tus cojones, señor juez!

Nach der Ablehnung der Klage durch die Audiencia Nacional ändert sich die Lage für die Beschuldigten ganz wesentlich. Nach Artikel 493 des Strafgesetzbuchs wird mit Gefängnisstrafen von drei bis fünf Jahren bedroht, wer die beiden Kammern des Parlaments (Senado y Congreso) gewaltsam angreift. Wenn es allerdings vor einem „normalen“ Gerichtshof verhandelt wird, weil es sich um Demonstrationen handelt, die den Ablauf von Parlamentssitzungen stören (Artikel 494) liegt die Haftstrafe, die in jedem Normalfall in eine Geldstrafe umgewandelt wird, bei sechs bis zwölf Monaten.

Rajoy wird sich etwas anderes einfallen lassen müssen. Offensichtlich hat sein Innenminister die Richter nicht im Griff, wenn es darum geht, die Bevölkerung öffentlichkeitswirksam zu kriminalisieren. Das sind die Schwierigkeiten, die man in Kauf nehmen muss, wenn man den Anschein einer Demokratie aufrecht erhalten will. Dumm gelaufen!

Update:
* Back to sender: Santiago Pedraz muss urteilen

24 Kommentare zu “Stinkefinger der Justiz: Richter lehnt Klage gegen Madrider Demonstranten ab

  1. almabu sagt:

    Hut ab, vor diesem Richter! Er hat seine Unzuständigkeit ja juristisch begründet und damit klar gemacht, dass die Regierung bzw. die Polizei nicht Willens oder in der Lage waren, diese Sache „legal“, vor ein zuständiges Gericht zu bringen. Klar Demokratie gefährdend sind nicht die Verhafteten (Wo sind sie eigentlich? Sind sie inzwischen wieder aufgetaucht?), sondern die PP-Rajoy-Mafia innerhalb der (zum Schutz der Demokratie!) umlagerten Gebäude in Madrid.

    • uhupardo sagt:

      Alte Masche: Man lässt Festgenommene so lange wie möglich in den Calabozos (Arrestzellen der Polizeiwachen, nicht die feinste Adresse gewöhnlich), das macht Eindruck. Aber hier hat es auch damit zu tun, dass man erst einmal einen Richter finden muss, vor den man sie überhaupt stellen kann.

      • almabu sagt:

        Diese Zeit, von der Festnahme bis zur Vorführung vor einen Richter und die Möglichkeit einer anwaltlichen Betreuung, ist sicher auch in Spanien gesetzlich festgelegt? Wie lange dürfen sie ohne richterliche Anordnung festgehalten werden?

        • uhupardo sagt:

          Wie lang darf der Diskurs jetzt werden?
          Theoretisch: So lange, bis die Vorfälle geklärt sind, um den Angeklagten vor einen Richter stellen zu können.

          Aber bevor diese Frage beantwortet wird (was sie zweifellos wird), sind die Leser jetzt aufgefordert selbst nachzusehen, damit es nachdrücklicher wird: Wie lange kann man in D maximal in Untersuchungshaft sitzen ohne Gerichtsprozess?

          • Lausitz sagt:

            Ohjee, da bin ich ja auf die Rechtslage in Spanien gefasst, in D ist es wohl leider so: (Quelle Wikipedia)
            Solange kein Urteil ergangen ist, das auf eine Freiheitsstrafe oder eine freiheitsentziehende Maßregel lautet, soll in Deutschland der Vollzug der Untersuchungshaft in der Regel sechs Monate nicht überschreiten. Das Oberlandesgericht kann jedoch diese Frist verlängern, „wenn die besondere Schwierigkeit oder der besondere Umfang der Ermittlungen oder ein anderer wichtiger Grund das Urteil noch nicht zulassen und die Fortdauer der Haft rechtfertigen“ (§ 121 StPO). Dies ist in der Praxis nicht selten der Fall. Trotz der von Amts wegen durchgeführten Kontrolle durch das jeweils zuständige Oberlandesgericht hat es auch in Deutschland Einzelfälle überlanger Untersuchungshaft gegeben, die gelegentlich vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte als Verstoß gegen die Europäische Menschenrechtskonvention gerügt worden sind.

          • Bilma sagt:

            Solange kein Urteil ergangen ist, das auf eine Freiheitsstrafe oder eine freiheitsentziehende Maßregel lautet, soll in Deutschland der Vollzug der Untersuchungshaft in der Regel sechs Monate nicht überschreiten. Das Oberlandesgericht kann jedoch diese Frist verlängern, „wenn die besondere Schwierigkeit oder der besondere Umfang der Ermittlungen oder ein anderer wichtiger Grund das Urteil noch nicht zulassen und die Fortdauer der Haft rechtfertigen“ (§ 121 StPO). Dies ist in der Praxis nicht selten der Fall. Trotz der von Amts wegen durchgeführten Kontrolle durch das jeweils zuständige Oberlandesgericht hat es auch in Deutschland Einzelfälle überlanger Untersuchungshaft gegeben, die gelegentlich vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte als Verstoß gegen die Europäische Menschenrechtskonvention gerügt worden sind.
            https://de.wikipedia.org/wiki/Untersuchungshaft_%28Deutschland%29

          • almabu sagt:

            Nicht die U-Haft, die von einem Richter erst angeordnet werden muss, sondern der Polizeiarrest an einem unbekannten Ort, ohne Verteidiger, ohne Information der Angehörigen, ist der Skandal!

          • Die Festnahme ist aber stets eine vorläufige, zeitlich strikt begrenzte Maßnahme:

            Der mit Haftbefehl Gesuchte muss unverzüglich dem für ihn zuständigen Richter vorgeführt werden, der ihm den Haftbefehl verkündet und der zu überprüfen hat, ob die Voraussetzungen für den Erlass des Haftbefehl und den Vollzug der angeordneten Haft noch fortbestehen oder ob der Haftbefehl aufzuheben ist bzw. gegen Auflagen außer Vollzug gesetzt werden kann.
            Der ohne Haftbefehl Festgenommene muss spätestens bis zum Ende des auf die Festnahme folgenden Tages entweder einem Haftrichter mit dem Antrag auf Erlass eines Haftbefehls vorgeführt oder aber wieder freigelassen werden. Die Festnahme ohne Haftbefehl endet dementsprechend spätestens am nächsten Tag um 24 Uhr. Sie kann, je nach Festnahmezeitpunkt, maximal 47 Stunden und 59 Minuten dauern.

            Wer festgenommen wird, hat das Recht, sofort bzw. schnellstmöglich Kontakt zu einem Rechtsanwalt aufnehmen zu können, diesen mit seiner Verteidigung zu beauftragen sowie in Ruhe und ohne Überwachung mit ihm die Sach- und Risikolage zu besprechen. Des weiteren kann er verlangen, dass ein Angehöriger oder eine sonstige Vertrauensperson von seiner Festnahme verständigt wird.

            http://www.helduser.de/service/was-tun-wenn/details/festnahme/

            https://de.wikipedia.org/wiki/Untersuchungshaft_%28Deutschland%29

            http://www.gesetze-im-internet.de/stpo/__112.html

  2. aus Madrid sagt:

    Sind es nicht 70 Stunden? – Es gibt sicher Ausnahmen, die in „besonders Schlimmen Fällen“ herangezogen werden. Meine Vermutung und angesichts der Geschehnisse hier.
    Wenn Sie könnten, würden sie ganze Protestierende Massen einfach massenhaft und systematisch wegbeemen, ohne zu zögern.

    Es ist erschreckend was für eine harte Strategie angestrebt wird. Die Festgenommenen sollten für ein schlimmes Delikt, dem Terrorismus ähnlich, (übersetzt von mir) „Delikt gegen den Saat“ angeklagt werden. Dies hat der Richter Pedraz dadurch verhindert, dass er „seine“ Instanz für nicht kompetent hält. sie sind nun im Gericht von Plaza Castilla und sagen vor dem dortigen Gericht aus. Anscheinend wurden aber auch 8 Menschen von ihm vor ein paar Tagen wegen des 25-S präventiv in Gewahrsam verfrachtet.

    SUP und CEP, kein neuer Cartoon, sondern die Syndikate der Polizei beanstanden das Innenministerium „diese Strategie sei die falsche“. u.s.w – u.s.f

    Über die Polizeilichen Übergriffe, Hetz und Schlagparade auf harmlose friedliche Bewohner keine Rede. Einer der Verhafteten, musste erstmal am Kopf genäht werden, bevor er in U-Haft kam. Für die 35 Eingesprerrten gab es 2 glas Wasser, nach insistentem betteln dann gnädigst nochmal 2 Gläser Wasser.
    So etwas will ich nicht haben in der Gesellschaft in der ich lebe und schon gar nicht finanzieren!
    Und: jeder Mensch der dabei gewesen ist am 25. September, könnte jetzt auch im Kerker sitzen.

    Trotzdem hat „der Stinkefinger“ dem Innenministerium eine deutliche Grenze markiert.

  3. Ute Kleinelümern sagt:

    Bin mal gespannt auf den südeuropäischen Frühling, wenn sich die unterbezahlten Staatsdiener, Polizisten, Richter, … auf die Seite der Demonstranten schlagen. Das wird ein Erlebnis, das in Griechenland beginnt und dann schnell Schule machen wird.

  4. Stephan sagt:

    Da kann man nur den Hut ziehen!

  5. uhupardo sagt:

    „Nicht die U-Haft, die von einem Richter erst angeordnet werden muss, sondern der Polizeiarrest an einem unbekannten Ort, ohne Verteidiger, ohne Information der Angehörigen, ist der Skandal!“

    Ganz sicher? Richtig ist, dass der Polizeiarrest sehr unschön ist unter diesen Umständen. Ich habe jedoch noch nie (!) erlebt, dass das auch nur eine Woche Freiheitsentzug bedeutet.

    Wenn schon Skandal, dann dieser hier:

    In Deutschland kann jemand, ohne gross basteln zu müssen, für zwei Jahr in U-Haft verschwinden, ohne dass auch nur ein einziger Gerichtstermin erfolgen müsste.

    In Spanien sind es drei Jahre. Weggesperrt und fertig. Ohne weitere Legitimation. (wenn man Journalist ist und unterden Behörden rein gar keine Freunde hat, blendende Aussichten und ein ständig mulmiges Gefühl)

    In Belgien gibt es gar keine Begrenzung. In U-Haft, solange die Behörden das für gut halten.

    Dagegen ist ein Polizeiarrest von drei Tagen ein Kindergeburtstag.

    • almabu sagt:

      Wenn man das so pragmatisch betrachtet wie du hier, da gebe ich dir recht, kann man das so sehen! Was ich eigentlich meinte,vielleicht nicht klar ausgedrückt habe, ist der eigentliche Zustand im unkontrollierten „Nirgendwo“ den ein Festgenommener hat, bevor er die Möglichkeit des Anwaltskontaktes bekommen hat und einem Richter vorgeführt worden ist. Denn erst damit ist klar, XY ist dann, dort, aus dem Grund, festgenommen worden und befindet sich zur Zeit genau hier! Das heisst, seine Identität, sein Gesundheitszustand und seine Haft sind dann ganz offiziell aktenkundig geworden.
      Angenommen, ein Verprügelter stirbt frisch festgenommen im Bulli auf dem Weg zur Polizeiwache und die Polizisten entsorgen ihn unterwegs irgendwo. Der würde unter Umständen nicht einmal vermisst und wenn doch, wäre ihm sein Schicksal nur schwer nachzuweisen, sollte er nicht von irgendwem gefilmt worden sein.

      • uhupardo sagt:

        … und auch das gibt es, correcto. Wie die Geschichte des farbigen Mannes auf Lanzarote, stark wie Bär, gesund wie nur er, der zwei Stunden nach Festnahme in der Zelle der Polizeiwache Arrecife urplötzlich an Herzversagen starb. Seine Identität und sein Gesundheitszustand waren da ebenso klar.

        Meine vorige Kommentarversion wollte nicht widersprechen, sie wollte Realität schaffen. Weil es ein riesiger Unterschied ist, ob man solche Dinge juristisch-theoretisch vom Computersessel aus bespricht – oder mal selbst über eine Zeitspanne X ohne jede definierte Anklage weggesperrt war. Wer auch nur ein Wochenende in so einer schmutzigen stinkenden Zelle unter dem Polizeirevier verbracht hat, würde das sofort freiwillig noch fünfmal tun, bevor er sich vorstellt, drei Jahre ohne Gerichtsverfahren in U-Haft sitzen zu müssen. Ganz sicher.

  6. Nachdenklich sagt:

    Was habt ihr den geglaubt um was es geht als Eure Eltern, Großeltern oder Urgroßeltern euch erzählt haben das es einen Preis für Selbstbestimmung und Freiheit zu bezahlen gab?
    Oder denkt ihr seitdem es Internet gibt ist es nicht mehr so?
    Jede Handlung hat seinen Preis! Macht euch das vorher klar dann kann man ihn leichter zahlen wenn es soweit ist. Leider hat aber auch nichts machen einen Preis und auch den müsst Ihr bezahlen!
    Aber denkt auch daran der „Andere“ hat genau so viel Macht über Euch wie Eure Angst vor dem Preis ihm gibt. Und das ist auch die einzige Macht!

    Und es gibt Tricks das man nicht in der „Versenkung“ verschwinden kann:
    1. Geht nie allein zur Demo und teilt euren Verwandten und Bekannten und Freunden mit dass ihr dort hingeht. Meldet Euch unbedingt immer bei ihnen zurück.
    Aber Achtung bitte nur Personen Eures Vertrauens auswählen. (Öffentlichkeit schaffen die unter Eurer Kontrolle ist!)
    2. Bildet auf der Demo feste Gruppen und achtet aufeinander! Filmt und fotografiert Euch gegenseitig bevor es losgeht! Immer vor jeder Demo. Und Aufnahmen nicht auf dem Handy lassen sondern sicher Deponieren! (Öffentlichkeit schaffen die unter Eurer Kontrolle ist!)
    3. Denkt dran in der Regel folgt einer Festnahme auch eine Hausdurchsuchung und wirklich sichere elektronische Medien gibt es nicht. Wenn ich Dein Handy habe ich auch die Namen, Telefonnummern und Adressen mit Foto und normalen Aufenthaltsort von Deinen Freunden und Bekannten! Und ich weiß wo Du zur letzten Demo gewesen bist!
    4. Nehmt keine waffenähnlichen Gegenstände mit zur Demo! (Bewaffneter Wiederstand – die Strafe dauert wirklich lange!)
    Gegen einen schönen großen, gut gepolsterten, doch leichten Rucksack kann keiner was haben. Stabile, große und feste Filzhüte mit breiter Krempe sind bei schlechtem Wetter auch immer von Vorteil, bei solchen Wetter nützt auch immer eine schöne dicke Regenplane. Durchsichtig sollte sie schon sein.
    5. Verabredet Notfalltreffpunkte (mindesten 2) und feste Zeitpunkte für den Fall das ihr getrennt werdet. (Es kann sein das ihr den ersten nicht erreichen könnt!)
    6. Verlasst Euch !nicht! auf Eure Handys oder andere elektronisch Dinge für Euren Notfalltreffpunkt. Siehe oben.
    7. Informiert Euch über die Gegebenheiten vor Ort und über sichere Rückzugswege!
    8. Verabredet einen Punkt an den ihr Euch alle unbedingt nach der Demo trefft. Besprecht vorher was ihr macht wenn einer nicht kommt.
    Wenn ihr euch so oder ähnlich auf die friedliche Demo vorbereitet könnt ihr wenn notwendig auch Öffentlichkeit herstellen und verschwindet nicht einfach!

  7. aus Madrid sagt:

    Spanische Verfassung (Constitución Española) art. 17.2, – Die präventiv Haft (detención preventiva) darf zeitlich nicht länger sein, als die strikt notwendige Zeit, die Untersuchen zur Klärung der Geschehnisse durchzuführen und in jedem Falle einem Zeitraum von max. 72 h nicht überschreiten. Die festgenommen müssen dann entweder frei gelassen werden, oder einem Gericht vorgeführt werden.

    Bei den Festgenommenen Menschen am 25. September waren über 48 Stunden verstrichen, ohne dass die Fesgenommenen vor einen Richter geführt wurden. Warum? Weil die Polizei nicht wusste ob die Festgenommenen vor das Zentrale Gericht (Die Gerichtsbarkeit erstreckt sich auf das ganze Land) oder die Anhörung, vor dem für diese Fälle übliche Instanz, dem Amtsgerichts in Madrid, stattfinden sollte. Anscheinend bekamen die Polizeibeamten keine Befehle, weil das Innenminesterium versuchte ein Staatsdelikt zu erreichen, mit zu 4 – 6 Jahren Haftgefängnis. Das wurde ja dann abgelehnt, vom Richter.

    Die Anwälte der 35 festgenommenen Menschen wollen ihrerseits die Polizei verklagen, u.a wegen Misshandlungen während der Festnahme.
    Nach Aussagen der mittlerweile Freigelassenen Festgenommenen, durften sie über sehr lange Zeiträume hinweg nicht zur Toilette, mussten teilweise stehen und mit dem Kopf nach unten gerichtet verbleiben, bekamen sehr spärlich Wasser zu trinken, das Licht blieb immer an, mussten Drohgebärden mit den Schlagstöcken ertragen, eine Ohnmacht wurde sehr verzögert behandelt … u.s.w – ein gewaltiger Staat ?

    Interessant hier zu beobachten, wie verschieden die Medien über die Vorfälle berichten! Interessant, auch beängstigend… Die einen wollen kriminalisieren und juristisch rechtfertigen in Richtung Staatsdelikt, die anderen Menschenrechtsverletzungen denunzieren.
    Die Kapazität und Bereitschaft der Leser der Zeitungen reicht leider, aus sehr verständlichen Gründen oft nicht aus, um sich mit „der Sache“ näher zu beschäftigen und bleibt am Bildmaterial und den Schlagzeilen in Form von „Aha! so ist es also.“, hängen.

    Heute #umfairteilen und #29s umzingel so lange es noch geht!
    Ein schönes Wochenede ! : )

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  10. figo sagt:

    da wurden wohl ein paar freigelassen

  11. Aleks Lessmann sagt:

    Hast du Quellen für diese Information? Ich würde es ja Santiago Pedraz problemlos zumuten, wenn man seine vorherige Geschichte an Entscheidungen sieht. Ich finde nur keine Information dazu in den Spanischen Medien, Weder die klassischen noch die Alternativen.

    Oder ich suche an der falschen Stelle…

    • uhupardo sagt:

      „Ich finde nur keine Information dazu in den Spanischen Medien, Weder die klassischen noch die Alternativen.“

      Beinahe alle haben es gebracht: Von EFE über El Mundo bis El País. Das finden Sie sicher.

  12. aus Madrid sagt:

    Nachrichten aus der ordinären Presse heute, 1. Oktober: Die Richterin des Gerichts erster Instanz hat die 35 Fälle der am 25.September Festgenommenen Menschen wieder an die Audiencia Nacional (das Nationalgericht) übergeben, weil sie doch etwas Staatsdelikt erkennen konnte bei den friedvollen Demonstranten.
    Einige Medien versuchen bei den letzten Polizeieinsätzen einen Bezug zum Terrorismus, speziell zu dem aus dem Baskenland, zu herzustellen.

    Gestern durften wir in einer Fernsehsendung hören und sehen, wie wichtig es sei die Militärindustrie zu fördern, um die Sicherheit der Nation zu gewährleisten. Es kursieren Weltkarten, in denen Spanien nicht bis Gibraltar reicht, wurde argumentiert, nachdem das vorige Argument der Terrorbekämpfung vom Reporter klug und höflich hinterfragt wurde. ¿Wollen wir uns bitte an die 200 Tote erinnern in Atocha?“ meinte der Pro-Aufrüstungsvertreter. „Da ist eine Investition in Militärausrüstung eine notwendige Präventivmassnahme.“ Aber solch ein Attentat wie damals in Atocha am Hauptbahnhof kann doch nicht mit einem Eurofighter bekämpft werden, wie dem da, der (Jordi nennt die astronomische Summe) pro Stück kostet.“
    Am Schluss war es dann für den Pro-Militärvertreter gar keine Frage was denn nun vorrangig sei. Auf Bildungs- und Gesundheitswesen könne man sogar zum grossen Teil verzichten, nicht so auf das Militärwesen. (Bei „La Sexta – Salvados“ zum anklicken)

    Es kann den Menschen im Moment alles zu viel werden, der Crashkurs in Politik, Wirtschaft und Ökonomie, Verhaftete Menschen, Randale, Streiks… es ist aber wichtig so exakt und ruhig wie möglich hinzusehen und zu reflektieren. Vielleicht sogar um seine alltäglichen Dinge mal liegen zu lassen und hinzugehen und anzuklopfen (erst die getarnte Türe finden…) bei den demokratischen Institutionen.

    Danke Uhupardo für die vielen vielen Denkmöglichkeiten hier : )

  13. […] zurück verwiesen. Um das zu verstehen, sollten Sie jetzt unbedingt kurz den vorigen Artikel hier lesen. Santiago Pedraz wird also urteilen müssen, obwohl er das bereits abgelehnt hatte. Die […]

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